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AGB

Stand: 04.11.26

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Für die Nutzung der im GeoShop der Südwestfalen-IT bereitgestellten Geobasisdaten der Kreise Olpe und der Bezirksregierung Köln – Abteilung 7 – GEObasis.nrw gelten alle unter dem Kapitel Nutzungsbedingungen zusammengestellten Definitionen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Antragstellers werden nicht anerkannt.

 

Haftungsausschluss

Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers.

Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Nutzungsbedingungen

Es gelten die Regelungen des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung (DVOzVermKatG NRW)

Auszug aus dem Gesetz über d. Landesvermessung und d. Liegenschaftskataster (Vermessungs- u. Katastergesetz - VermKatG NRW): Vollständiger Gesetztext

  • §4 Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten

(1) Die Geobasisdaten werden von der für die Führung der Geobasisdaten zuständigen Behörde zur Nutzung amtlich bereitgestellt und verbreitet. Die Nutzung der bereitgestellten Geobasisdaten darf nur unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen mit Zustimmung der zuständigen Behörde erfolgen, die auch die Urheber- und Leistungsschutzrechte an ihren Geobasisdaten wahrnimmt.

(2) Durch die Bereitstellung wird die Einsicht in das Geobasisinformationssystem für Berechtigte sowie die Erteilung von Auskünften und Auszügen daraus durch die zuständigen Behörden ermöglicht. Insbesondere sind hierzu Geodatendienste nach § 3 Absatz 3 des Geodatenzugangsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 17. Februar 2009 (GV. NRW. S. 84) einzusetzen. Die Unversehrtheit des Originaldatenbestandes ist ständig zu gewährleisten.

  • §10 Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der Landesvermessung

(1) Die für die Landesvermessung zuständige Behörde stellt die Geobasisdaten der Landesvermessung und die hieraus abgeleiteten Produkte zur Nutzung bereit (§ 4). Hierbei handelt es sich insbesondere um die Geobasisdaten des Informationssystems nach § 9.

(2) Die für die Landesvermessung zuständige Behörde kann weitere Geobasisdaten und Produkte bereitstellen.

  • §14 Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters

(1) Die Katasterbehörden stellen die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und hieraus abgeleitete Produkte zur Nutzung bereit (§4).

Auszug aus der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW):

Vollständiger Verordnungstext

  • §10 Bereitstellung der Liegenschaftskatasterakten

Für die Bereitstellung von Unterlagen aus den Liegenschaftskatasterakten (§ 8 Absatz 3) ist die Darlegung eines berechtigten Interesses nur insoweit erforderlich, wie diese Unterlagen Eigentümerangaben (§ 11 Absatz 5 des Vermessungs- und Katastergesetzes) oder Angaben zu weiteren Personen im Umfang der Eigentümerangaben enthalten. Die Unterlagen sollen nur in dem durch das berechtigte Interesse gerechtfertigten Umfang bereitgestellt werden, es sei denn, dies ist mit einem unvertretbar hohen Aufwand verbunden. § 14 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Vermessungs- und Katastergesetzes sind entsprechend anzuwenden. Für die sachgerechte Verwendung dieser Unterlagen sind die Nutzer selbst verantwortlich.

  • §11 Nutzung der Geobasisdaten

(1) Die Nutzung eines amtlichen Dokumentes des Liegenschaftskatasters (Standardausgabe oder Liegenschaftskatasterakte) ist wie folgt erlaubt:

  1. Das Dokument darf unverändert weitergegeben und veröffentlicht werden,
  2. eigene Vervielfältigungen dürfen nur angefertigt werden, wenn hierfür die Verantwortung für mögliche Abweichungen vom Original übernommen wird und
  3. das Dokument darf für eine Weitergabe oder Veröffentlichung nur umgestaltet werden, wenn die Umgestaltung und die hierfür verantwortliche Stelle eindeutig kenntlich gemacht werden.

Bei Veröffentlichungen ist ein Quellenvermerk erforderlich, soweit die Quelle nicht unmittelbar aus dem Dokument ersichtlich ist.

(2) Für alle sonstigen Geobasisdaten, Metadaten, Dienste und Dokumente gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“. Erfolgt die Bereitstellung gemäß § 3a Absatz 5, können abweichende Regelungen festgelegt werden.

(3) Für Geobasisdaten, die den datenschutzrechtlichen Vorgaben unterliegen, ist anstelle der Absätze 1 und 2 § 14 des Vermessungs- und Katastergesetzes sowie § 10 dieser Verordnung maßgebend.

(4) Die Zustimmung der zuständigen Behörde gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes gilt bei Einhaltung der hier aufgeführten Vorgaben als erteilt.”

Gebührenfreiheit

Die dienste basierte Breitstellung der Geobasisdaten erfolgt hier gem. Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) gebührenfrei.

Die zukünftig geplante Bereitstellung von (amtlichen) Standardausgaben ist von dieser Gebührenfreiheit nicht erfasst.

Verwendungsvorbehalt

Verwendungsvorbehalt (Hinweise zum Urheberrecht und zur Haftung):

Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vertreten durch den Verbandsvorsteher Theo Melcher. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 212279997. Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken und Bilder und einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die der fotomechanischen Wiedergabe, der Vervielfältigung und der Verbreitung mittels besonderer Verfahren (z.B. Datenverarbeitung, Datenträger und Datennetze), auch teilweise, behält sich die Südwestfalen-IT vor. Alle Inhalte dieser Internetpräsentation, sowie die Inhalte verlinkter Seiten, werden wiedergegeben ohne Gewähr für ihre Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.

Privatsphäre / Datenschutz

Speicherung von Daten:

In Verbindung mit Ihrem Zugriff auf das Angebot dieses Internetauftritts werden vorübergehend Daten gespeichert und verarbeitet, die möglicherweise eine Identifizierung zulassen (z. B. IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und betrachtete Seiten). Sie werden dauerhaft nur in anonymisierter Form gespeichert und für statistische Zwecke ausgewertet. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten (z. B. Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse usw.) nur dann übermittelt, wenn Sie uns ausdrücklich und wissentlich solche Informationen für bestimmte Zwecke zur Verfügung stellen. Sie werden nur in dem Umfang verarbeitet, gespeichert und weitergeleitet, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder Ihre Einwilligung vorliegt. Aktive Elemente auf HTML-Seiten (JavaScript, ActiveX, usw.) werden grundsätzlich nicht eingesetzt.

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Geoshop Kreis Olpe: Geodatenbeschaffung für den Kreis Olpe.

Katasteramt Olpe